Zertifikate & Dokumente Spanien
Folgende aufgeführte Zertifikate und Dokumente haben unsere Mandanten in der Vergangenheit benötigt.
Gerne können wir für Sie die gewünschten Dokumente besorgen.
NIE-Nummer
Die Ausländer Identitätsnummer, „Número de Identidad de Extranjero“, umgangssprachlich auch einfach nur ‘NIE‘ genannt, ist zugleich auch die Steueridentifikationsnummer für Ausländer, „Número de Identificación Fiscal“ (NIF). Dafür muss die NIE zusätzlich beim spanischen Finanzamt registriert und aktiviert werden.
Die Beantragung der NIE hat keine steuerlichen oder sonstigen Verpflichtungen zur Folge.
Wir können Ihre NIE-Nummer beantragen, ohne dass Sie persönlich in Spanien anreisen müssen.
Residencia
Die spanischen „Residencia“ ist die Eintragung in das zentrale Register für Ausländer (Registro Central de Extranjeros). Nur mit der Residencia (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) gelten Sie offiziell als in Spanien ansässig/wohnhaft.
Der bürokratische Aufwand zur Erlangung der Registrierung in der Ausländerbehörde ist zurzeit erheblich.
Wir können Ihre spanischen Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Sie müssen bei der Ausländerbehörde lediglich das Formular EX 18 ausfüllen (hier herunterladbar).
Certificado no residente
Jeder Ausländer, der aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen seinen Ausländerstatus in Spanien nachweisen möchte, kann eine von der Generaldirektion der Polizei ausgestellte Bescheinigung über den Nichtaufenthalt in Spanien beantragen.
Wir können für Sie diese Nichtansässigkeitsbescheinigung beantragen. Sie müssen dafür nicht persönlich anreisen.
Certificado de residente
Die Wohnsitzbescheinigung in Spanien ist ein Dokument, mit dem der Status eines Ausländers als in unserem Land ansässig bestätigt wird.
Wen Sie aus irgendeinem Grund nicht persönlich erscheinen können oder wollen, können Sie die Bescheinigung Mittels Bevollmächtigung erhalten. In der Vollmacht wird ausdrücklich festgehalten, dass der Bevollmächtigte befugt ist, den Antrag auf Einholung der Residenten Bescheinigung des Betroffenen zu stellen.
Führerschein
Sie sind Resident und haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mehr als zwei Jahren im Ausland und besitzen einen Führerschein, dann müssen Sie diesen tauschen.
Wir können für Sie den Umtausch in einen spanischen Führerschein organisieren.

