Dienstleistungen
06. Yacht - und Schiffsregistrierungen

Schiffsregistrierung – Yachtregistrierung Offshore
Mit unserer Partnerkanzlei übernehmen wir für Mandanten die Schiffs- und Yachtregistrierung, zentral in folgenden Staaten:
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EU: Malta, Gibraltar, Zypern
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Offshore u.a.: Vereinigte arabische Emirate (RAK), Panama, Belize, Seychellen, Isle of Man
I.d.R. erfolgt die Schiffsregistrierung über eine Eignergesellschaft im jeweiligen Flaggenstaat. Das bedeutet, dass zunächst eine Gesellschaft (Kapitalgesellschaft) in jeweiligen Sitzstaat / Flaggenstaat gegründet wird und das Schiff dieser Eignergesellschaft zugeordnet wird. Ohne Gründung einer Betriebsstätte im ausgesuchten Flaggenstaat /Sitzstaat ist eigentlich nur eine Registrierung im jeweiligen Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat) des Eigners möglich bzw. sinnvoll.
Bei der Gründung einer Offshore Gesellschaft im ausgesuchten Sitzstaat sind allerdings zahlreiche steuer-und gesellschaftsrechtliche Aspekte zu beachten:
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Vermeidung der Annahme einer rechtswidrigen Zwischengesellschaft. Eine solche rechtswidrige Zwischengesellschaft liegt bei einer reinen Briefkastengesellschaft, ohne Substanz Escape, vor und/oder wenn der Eindruck entsteht, dass die Gesellschaft vom Ausland aus „ferngesteuert“ wird. Insbesondere bei Yacht-Schiffsgesellschaften in sogenannten „Drittstaaten“ (z.B. VAE, Panama, Belize) werden diese Faktoren häufig unterschätzt. Stichworte sind: Steuerlicher Durchgriff (z.B. im Kontext des §42 AO), Umkehr der Beweislast, Hinzurechnungsbesteuerung, keine Positivwirkungen der EU Niederlassungsfreiheit /EU Rechtschutz, EU Mutter Tochter-Richtlinie bei verbundenen Unternehmen usw..
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Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, Frage der Quellenbesteuerung (verbundene Unternehmen oder natürliche Person außerhalb des Sitzstaates)
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Nationale Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung, in Deutschland §8 AStG
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Nationale Vorschriften hinsichtlich der ordnungsgemäßen Registrierung der Yacht /Schiff
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Es soll das Recht der Yacht- Schiffsgesellschaft (Eignergesellschaft) im Ausland greifen, auch hinsichtlich Arbeitsvertragsrecht (Anstellung von ausländischen Crewmitgliedern, Lohnstückkosten), Haftungsrecht und Vermögensschutz
Yacht-/Schiffsregistrierung Offshore: Wichtige Fragen
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Technische Daten (Hersteller, Modell) ?
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Wo und wie wird die Yacht oder das Schiff genutzt?
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Wer ist Eigner – Privatperson oder Unternehmen?
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Wohnort des Eigners oder Sitz der Firma (Betriebsstätte)?
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Wer nutzt die Yacht? Eigennutzung?
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Charter, Teil-Charter ?
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Ist es eine neue oder gebrauchte Yacht?
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Wie wurde die Yacht / das Schiff finanziert?
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Liegen die Schiffsdokumente vollständig vor?
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Wurde die VAT/MwSt. bezahlt (nur für EU Mandanten) ?
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Wird Vermögensschutz angestrebt?
Yacht-/Schiffsregistrierung /Registrierung von Containerschiffen Offshore: Partner von Redereien
Der Wechsel in offene Schiffsregister wird aus verschiedenen Gründen durchgeführt.
Ein wichtiges Feld ist die Kosteneinsparung. Gespart wird vor allem an den Heuern, Steuern und Abgaben. Geringere Heuern ergeben sich durch die zum größten Teil geringere Besteuerung in den Billigflaggenstaaten, die geringeren Lohnkosten bei den Reedereien erzeugen, aber auch durch meist geringere Sozialleistungen für die Besatzungsmitglieder (festgelegt durch das jeweilige Lohntarifsystem).
Die Erträge des registrierten Schiffes werden in Billigflaggenstaaten geringer oder gar nicht besteuert und es fallen häufig auch geringere Abgaben an. Die Besetzungsstandards eines Teils der Billigflaggenstaaten sind oft einfacher, und damit kostengünstiger einzuhalten. Die Besetzungsordnungen der meisten Erstregisterstaaten (in Deutschland beispielsweise die Schiffsbesetzungsordnung), die einen Standard für Zahl und Qualifikation der Besatzungsmitglieder festlegen, sind relativ streng.
Zudem hat ein Reeder unter Billigflaggen weniger oder keine Einschränkungen bezüglich der Nationalität der Besatzung. Sicherheitsanforderungen und behördliche Überwachung vieler Billigflaggenstaaten sind geringer als in Erstregisterstaaten. Der Eigner hat in vielen Billigflaggenstaaten die Möglichkeit, anonym zu bleiben.
Yacht-/Schiffsregistrierung /Registrierung von Containerschiffen Offshore: Dienstleistungen unserer Kanzlei
Unsere Kanzlei betreut den „einzelnen Schiffs-oder Yachteigner“ sowie kleine bis große Reedereien im Kontext der Offshore-Schiffsregistrierung. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen u.a. hinsichtlich der „steuerlichen Gestaltungsstrategien“. So geht es bei Reedereien nicht nur um die Offshore Schiffsregistrierung. Vielmehr werden steuerliche Gestaltungsstrategien im Kontext der verbundenen Unternehmen umgesetzt.
Yacht-/Schiffsregistrierung /Registrierung von Containerschiffen Offshore: Beispiel Panama (stellvertretend für alle Drittstaaten- Nicht EU)
Zielsetzungen: Steuerliche Betriebsstätte Panama (niedrige Steuern), es soll das Recht Panamas greifen.
Eine Eignergesellschaft ist wie folgt auszugestalten:
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Gründung der Panama INC oder SA, Eintrag ins Register Panama
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Substanz Escape auf Panama: Keine reine Briefkastengesellschaft. Mindest-Substanz Escape wäre die Anbindung an ein Business Center in Panama mit Firmenschild, eigener Telefonnummer, persönlicher Gesprächsannahme mit dem Namen der Gesellschaft, Fax, Postweiterleitung UND dauerhafter Anmietung eines voll eingerichteten Büros im Business Center. Grundsätzlich sind die Fremdvergleichsgrundsätze zu beachten, hinsichtlich Infrastruktur und Mitarbeiter. Es ist also ein erheblicher Unterschied, ob es sich bei unserem Mandanten um einen einzelnen „Schiffseigner“ oder um eine Chartergesellschaft oder Reederei handelt
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Artikel 5 OECD MA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte: Eine lokal ansässige Person (hier Panama) muss erkennbar die Geschicke der Gesellschaft lenken. Lösung: Treuhand Direktor Panama oder Entsendung einer Person, die in Panama ansässig wird und als Direktor der Gesellschaft auftritt
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Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung, in Deutschland §8 AStG: Nur zu vermeiden, wenn in Panama ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb installiert wird und die geschäftliche Oberleitung erkennbar in Panama belegen ist.
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Die Panama INC /SA wird Eigner der Yacht/ Schiff/ Containerschiff
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Heimathafen ist Panama
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Registrierung der Yacht /Schiff /Containerschiff nach dem Recht Panamas
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Crewmitglieder: Arbeitsvertrag mit der Panama INC/ SA
Dazu im Gegensatz Eignergesellschaft in der EU, durch EU Ansässige:
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Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, EU-Rechtschutz, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, keine Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland § 8/2 AStG), sofern ausreichend Substanz-Escape im EU-Ausland
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Keine Besteuerung der stillen Reserven beim Wegzug ins EU Ausland
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Die EU-Niederlassungsfreiheit erlaubt sogar die gezielte Ausnutzung des Steuergefälles durch Gründung von EU-Auslandsgesellschaften (EuGH-Entscheidung Cadburry Schweppes).
Yacht-/Schiffsregistrierung /Registrierung von Containerschiffen Offshore: Verbundene Unternehmen
Bei EU Sachverhalten: Positivwirkungen der EU Mutter Tochter Richtlinie.
Nicht EU Sachverhalten (z.B. Panama, VAE, Belize): Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen ins Ausland. Í.d.R. z.B. steuerfreie Vereinnahmung der ausländischen Dividenden (Schiffs-Eignergesellschaft) bei der Deutschen Mutter- /Tochtergesellschaft nach § 8.3. KStG. Voraussetzung: Ordentlicher Geschäftssitz im Ausland (Fremdvergleichsgrundsätze), tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit bei der Offshore Eignergesellschaft und geschäftliche Oberleitung nachweisbar im Sitzstaat belegen.